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Allgemeine Vertragsbedingungen / Betriebsordnung des Uetli Gym

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen der Unternehmung Uetli Gym GmbH, Zürich (nachfolgend «Uetli Gym») finden auf sämtliche Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb des Uetli Gyms beim Goldbrunneplatz, Zürich, sowie Buchungen über den Webshop Anwendung. Mit dem Kauf einer Dienstleistung resp. eines Produkts über den Webshop akzeptiert der Kunde die vorliegenden AVB sowie die Hausordnung und Saunaordnung. Entgegenstehenden resp. von diesen AVB abweichenden Bestimmungen eines Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  1. Vertragsschluss und Mitgliedschaft
    2. Eine Mitgliedschaft oder der Kauf eines einzelnen Workouts sind ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Zwischen dem 16. Altersjahr und der Volljährigkeit muss bei Vertragsschluss eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. Ausnahmen von dieser Altersgrenze im Rahmen von Spezialangeboten für Kinder sind vorbehalten.
  2. Die Abos sind persönlich und einmalig übertragbar. Wird diese Verpflichtung missachtet, wird das Mitglied verwarnt. Bei wiederholter Missachtung besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen seitens Uetli Gym.
  1. Für einen Vertragsabschluss ist das Mitglied verpflichtet, die von Uetli Gym benötigten Adress- und Kontaktdaten wahrheitsgemäss anzugeben. Es wird eine Ausweiskopie des Mitglieds in der Datenbank vom Uetli Gym hinterlegt. Änderungen von vertragsrelevanten Daten (bspw. Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummer) sind dem Uetli Gym unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die infolge Nichterfüllung dieser Pflicht entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
  2. Ein gültiges Abonnement oder der Kauf eines einzelnen Workouts oder eines berechtigt zum Besuch und zur Nutzung der zur Verfügung stehenden Trainingsanlagen, Trainingsgeräte und Leistungsangeboten während der regulären Kurszeiten der Studios des Uetl Gyms gemäss den aktuellen Kursplänen.
  1. Für Abo’s ohne Saunazugang kann der Saunaeintritt einzeln dazugebucht werden. Der Eintritt in die Sauna ohne dafür eine gültige Reservation zu haben, ist strengstens untersagt. Zuwiderhandeln kann mit einem Hausverbot gehandelt werden.
  1. Das Uetli Gym behält sich das Recht vor, auch kurzfristig Kursplanänderungen für die angebotenen Fitnesskurse vorzunehmen und/oder die Öffnungszeiten des Fitnesscenters an veränderte Verhältnisse anzupassen. Es entstehen dem Mitglied daraus keine weiteren Rechte/Ersatzansprüche. Bei betriebsnotwendigen Schliessungen resp. Einschränkung der Einrichtung, Änderung des Angebots und/oder der Öffnungszeiten hat das Mitglied keinen Anspruch auf Erstattung, Reduzierung oder Rückvergütung des bereits bezahlten Betrags, auf eine kostenlose Verlängerung des Abonnements oder sonstige Vertragsanpassungen.
  1. Die allfällige Nichtbeanspruchung des Leistungsangebotes durch den Kunden berechtigt weder zu einer Rückforderung noch zur Geltendmachung einer Reduktion des bezahlten Abonnements.
  1. Um an Gruppenkrusen teilzunehmen oder um die Sauna zu besuchen, kann sich der Kunde vorgängig anmelden. Dies ist über die Uetli Gym Website oder über die App “Mindbody” möglich. Sollte eine Klasse bereits ausgebucht sein, so gibt es eine Warteliste, auf die sich der Teilnehmer setzen lassen kann und wird bei einer Abmeldung und Aufrückung von der Wartelsite auf die Teilnehmerliste automatisch per E-Mail informiert.
  1. Abmeldungen haben mindestens 4 Stunden vor Beginn der Klasse zu erfolgen, dies gilt auch für die Warteliste, falls er auf die Teilnehmerliste aufrückt. Für Nichterscheinen oder Abmeldungen, welche nicht 4h vor Beginn gemeldet werden, wird die Klasse vom Abonnement abgezogen.

  1. Das Mitglied ist verpflichtet, die Hausordnung und Saunaordnung (inklusive Hygienevorschriften) in ihrer jeweils aktuellen Fassung einzuhalten sowie den Anweisungen des Personals des Uetli Gyms Folge zu leisten. Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder Saunaordnung und/oder bei Nichtbefolgung erteilter Weisungen des Personals ist das Uetli Gym berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bei schwerwiegender Störung (wie z.B. schwere Zuwiderhandlung gegen erteilte Weisungen, unangebrachtes Verhalten, sexuelle Belästigung, Vandalismus in den Räumlichkeiten des Uetli Gyms oder während des Trainings bzw. der Kurse) wird gegenüber dem Mitglied ein Hausverbot ausgesprochen. Bei ausserordentlicher Kündigung wegen Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung oder Saunaordnung besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung bereits geleisteter Beitragsgebühren oder sonstige Ansprüche.

  1. Transaktionsgebühren bei Zahlungen via Postschalter können dem Mitglied belastet werden.
  1. Vertragslaufzeit und Kündigung
  2. Die Vertragslaufzeit orientiert sich an den angebotenen Abonnements. Der Vertrag tritt mit dem Abschluss durch das Mitglied in Kraft.
  1. Wird eine Mitgliedschaft abgeschlossen resp. verlängert, erfolgt dies zu den Konditionen gemäss der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden AVB/Hausordnung/Saunaordnung sowie den allenfalls weiteren Vertragsbestandteilen. Der Nachweis für eine Vergünstigung des Vertrages muss jährlich vorgewiesen werden.
  1. Bei einem Wohnortwechsel von mehr als 30km vom Uetli Gym-Standort entfernt, gilt ein Sonderkündigungsrecht für das betroffene Mitglied. Damit dieses Kündigungsrecht gültig ausgeübt werden kann, muss das Mitglied eine schriftliche Bescheinigung seines neuen Hauptwohnsitzes innert 30 Kalendertagen seit der Anmeldung vorweisen. Wurde dieses ausserordentliche Kündigungsrecht gültig geltend gemacht, besteht eine 30 tägige Kündigungsfrist. AVB Allgemeine Vertragsbedingungen / Betriebsordnung des Uetli Gym
  1. Haftung und Leistungsstörungen
  2. Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen und/ oder Verschmutzungen der Räumlichkeiten und Trainingsgeräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat dem Uetli Gym die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.
  1. Die Benutzung der Trainingsanlagen inkl. Sauna und Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an den Gruppenkursen, Anwendungen und Veranstaltungen des Uetli Gym erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.
  1. Das Uetli Gym stellt dem Mitglied während der Trainingszeit Schliessfächer zur Verfügung. Wenn die Schliessfächer ausserhalb der Trainingszeit des Mitgliedes verwendet werden, ist das Uetli Gym berechtigt, verschlossene Schliessfächer auf Kosten des Mitgliedes (CHF 10.00) zu öffnen und auszuräumen.
  1. Das Uetli Gym schliesst jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen für unmittelbare/direkte und mittelbare/indirekte Schäden aus. Ausgeschlossen ist insbesondere jede Haftung für im Schliessfach hinterlegte Wertsachen, Geld, (Sport-)Kleider und Armbänder. Das Mitglied resp. externe Gäste ist/sind für den Abschluss einer adäquaten Versicherung selbst verantwortlich.
  1. Das Mitglied muss sein Training an seine persönliche Leistungsfähigkeit anpassen. Uetli Gym empfiehlt, die Trainingsbereitschaft vor Beginn der Mitgliedschaft von einem Arzt überprüfen zu lassen. In jedem Falle ist auch hierzu den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
  1. Bei einer allfälligen Betriebsunterbrechung/-schliessung infolge nicht vom Uetli Gym zu vertretender Umstände resp. höherer Gewalt (z. B. Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und/oder Anpassung/Inkraftsetzung bestehender/neuer gesetzlicher Vorschriften oder übrige Handlungen staatlicher Behörden die länger als eine (1) Kalenderwoche gedauert hat/andauern, verlängert sich die Dauer der Mitgliedschaft um die Dauer der Betriebsunterbrechung, maximal aber höchstens um zwei (2) volle Monate.
  1. Zahlungsverzug
  2. Ist eine (Teil-)Zahlung fällig und wurde sie vom Mitglied nicht geleistet, kommt dieses ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Verzug befindliche Mitglieder schulden Uetli Gym neben der Zahlung der fälligen Forderung eine Entschädigung für jeden Verzugsschaden (z.B. Mahnspesen), Verzugszins, Inkassokosten gemäss www.fairpay.ch, etc.). Das Uetli Gym ist im Zusammenhang mit einem bestehenden Zahlungsverzug berechtigt, einen externen Spezialisten (Inkassounternehmung wie bspw. Intrum, Rechtsanwalt, etc.) für die Vornahme des Inkassos zu beauftragen. Zum Zweck der Geltendmachung der fälligen Forderung(en) ist das Uetli Gym nach eigenem Ermessen berechtigt, diesem Dritten sämtliche Daten zugänglich zu machen, welche dieser für die Erledigung seines Mandats benötigt.
  1. Ab dem 1. Tag des Verzugs ist dem Mitglied der Zutritt zum Uetli Gym nicht mehr gestattet, bis alle fälligen Forderungen beglichen wurden.
  1. Bei Zahlungsrückständen von mehr als drei Monaten (resp. 3 Monatsraten) wird die Gesamtsumme des gebuchten Abonnements zuzüglich aller Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen zur sofortigen Zahlung fällig.
  1. Mitgliedschaften können aus wichtigem Grund ab einer Verhinderung von mind. 14 Kalendertagen sistiert werden. Ein wichtiger Grund für einen TimeStop liegt vor bei Schwangerschaft, Militärdienst und Krankheit/Unfall. In diesen Ausnahmefällen ist ein Arztzeugnis resp. das Aufgebot innerhalb 30 Kalendertagen nach Eintritt des Ereignisses vorzulegen. Ansonsten kann kein Time-Stop gewährt werden. Das Abonnement wird um den Zeitraum des gewährten Time-Stops verlängert, wobei die Dauer des Time-Stops am Ende der Laufzeit angehängt wird. Eine geldwerte Auszahlung des sistierten Zeitraums ist ausgeschlossen.
  1. Aus privaten Gründen kann das laufende Abonnement gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 15.00 pro Fall und pro Monat sistiert werden. Das Abonnement wird um die Dauer der Sistierung verlängert. Uetli Gym behält sich vor, ein unter dieser Ziffer gestelltes Sistierungsgesuch abzulehnen.

VIII. Verschiedenes

  1. Alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Uetli Gym ohne Zustimmung des Mitglieds auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des Standorts des Uetli Gym berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.
  1. Mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrags (sei es vor Ort oder online via Webseite) bestätigt das Mitglied, Kenntnis zu haben von den vorliegenden AVB sowie der Hausordnung und Saunaordnung und der Datenschutzerklärung von Uetli Gym (einsehbar unter https://www.uetligym.ch/) und mit deren Inhalt einverstanden zu sein. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Form als integraler Vertragsbestandteil des Mitgliedschaftsvertrags.
  1. Wird ein Mitgliedschaftsvertrag online abgeschlossen bedarf dieser keiner physischen Unterschrift. Der Vertrag wird nicht auf Papier festgehalten. Der Vertrag entfaltet dennoch unmittelbare und rechtsbindende Wirkung für die Parteien sobald beide Parteien zugestimmt haben. Bis zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Bestätigung durch das Uetli Gym bleibt das Mitglied resp. der Interessent an seine Bestellung gebunden. Für die vom Mitglied/Interessenten bestellte Mitgliedschaft gelten jeweils die zum Bestelldatum gültigen, im Webshop angegebenen Preise in CHF.
  1. Das Uetli Gym ist berechtigt, die AVB sowie die Hausordnung, Saunaordnung und die Datenschutzerklärung jederzeit abzuändern und/oder zu ergänzen. Eine Publikation findet über die Veröffentlichung auf der Webseite von Uetli Gym statt. Sie gelten ab dem Publikationsdatum. Erhebt das Mitglied innert einer Frist von 30 Kalendertagen ab Publikation schriftlich bei Uetli Gym Widerspruch gegen die jeweils neue Version, so gelten die AVB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für allfällige Regelungslücken. IX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
  1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen wie beispielsweise das UN-Kaufrecht (CISG) oder IPRG. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen ist der Sitz vom Uetli Gym. Ausgabe/Stand: März 2024